Rehasport
Mit Sport die Genesung unterstützen
Rehabilitationssport ist eine „ärztliche Verordnung über Rehabilitationssport in Gruppen“. Hier werden unter Leitung eines qualifizierten Übungsleiters Fähigkeiten erworben, erhalten und ausgebaut, um jedem die Teilhabe an der Gesellschaft möglichst umfassend (wieder) zu ermöglichen. Die Durchführung in Gruppen spielt dabei eine große Rolle. Der Austausch mit anderen Gruppenmitgliedern ist besonders wichtig und unterstützt den Prozess und das Erreichen des Ziels einer Rehabilitation oder Therapie sowie dessen Sicherung.
Hilfe zur Selbsthilfe
Rehabilitationssport wirkt mit Mitteln des Sports auf den Patienten ein, um insbesondere Ausdauer, Koordination und Kraft zu stärken um somit den Erfolg vorangegangener oder begleitender, zum Beispiel physiotherapeutischer Maßnahmen zu sichern bzw. zu steigern. Durch die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit wird der Krankheitsverlauf günstig beeinflusst. Ebenso ist der Rehabilitationssport „Hilfe zur Selbsthilfe“. Er soll die Verantwortung des Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zu einem langfristigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren.
Für wen ist Rehabilitationssport geeignet?
Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen, die dazu führen, dass der Patient nicht mehr uneingeschränkt am täglichen Leben teilhaben kann, in Betracht. Rehabilitationssport ist für Patienten mit orthopädischem Beschwerden wie z.B. Rückenschmerzen, Schulter-Nackenschmerzen, Erkrankungen der Gelenke und Osteoporosepatienten genauso geeignet wie z.B. für Schmerzpatienten, Diabetiker, Kinder/Jugendliche mit Bewegungsmangel, Patienten mit Beckenbodenschwäche, Brustkrebspatienten, Parkinson- oder MS-Patienten. Auch nach Operationen oder im Anschluss an eine Stationäre Rehabilitation ist Rehabilitationssport empfehlenswert.
Keine Belastung für das Budget
Im Gegensatz zur Verordnung von Heilmitteln ist die Verordnung von Rehabilitationssport nicht durch Richtgrößen begrenzt: Die Verordnung von Rehabilitationssport belastet nicht das Heilmittelbudget des Arztes.